Nach den NIS 2.0-Regelungen müssen die strafrechtlichen Sanktionen gegen illegale Organisationen überarbeitet werden
Die Europäische Union hat die NIS 2.0 (Netzwerk- und Informationssysteme-Richtlinie 2) Regelungen eingeführt, um die Sicherheit kritischer Infrastrukturen und digitaler Dienstleister zu erhöhen. Diese Regelungen verpflichten Unternehmen, Cybersicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, und sehen strenge Sanktionen für Unternehmen vor, die diese Maßnahmen nicht umsetzen. Es besteht jedoch eine bemerkenswerte Diskrepanz zwischen den strafrechtlichen Sanktionen gegen illegale Organisationen…