Verantwortlichkeiten der Geschäftsführung nach NIS2 (gemäß Artikel 20)
Die NIS 2-Richtlinie legt deutlich fest, dass die oberste Führungsebene einer Organisation für die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen gemäß Artikel 21 verantwortlich gemacht werden kann. Demnach hat die Geschäftsführung mindestens folgende Aufgaben im Bereich der Informationssicherheit gemäß NIS 2: 1. Akzeptieren und Bestätigen von Sicherheitsmaßnahmen: Die Geschäftsführung ist dafür verantwortlich, die Sicherheitsmaßnahmen für die 13 aufgelisteten…